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Vorbild Baden-Württemberg: Der flächendeckende Mindestlohn kommt

Veröffentlicht in Bundespolitik

Der Bundestag hat heute in der 1. Lesung über das Tarifpaket debattiert. „Wichtigster Bestandteil darin: Ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn – damit wird es keinen Stundenlohn mehr unter 8,50 Euro geben“, erklärte dazu SPDBW-Generalsekretärin Katja Mast. „Das gilt für volljährige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Branchenausnahmen.“ Sie betonte, Vorbild für dieses Tarifpaket sei auch das Tariftreue- und Mindestlohngesetz in Baden-Württemberg gewesen.

Dass der Mindestlohn als sozialdemokratische Herzensanliegen jetzt bundesweit für volljährige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umgesetzt wird, sei ein großer Erfolg der SPD. „Rund zehn Jahre Kraftanstrengung an der Seite der Gewerkschaften haben sich gelohnt. Mit dem Tarifpaket werden nun überall die Tarifautonomie und Tarifbindung gestärkt.“

Insbesondere Minijobber seien oftmals die Schlechtverdiener auf dem deutschen Arbeitsmarkt. „Deswegen ist es richtig, dass auch sie den Mindestlohn von 8,50 Euro bekommen werden. Ebenso Praktikanten, die freiwillig orientierende Praktika für länger als sechs Wochen machen. Diese jungen, motivierten Menschen dürfen nicht als Billigkräfte ausgenutzt werden. Sie sind unsere Fachkräfte von morgen und verdienen einen fairen Berufseinstieg. Das ist gerade für ein hochtechnologisiertes Land wie Baden-Württemberg von ganz zentraler Bedeutung.“

In den parlamentarischen Beratungen sei nun noch zu klären, wie dem Missbrauch von Praktika begegnet werden kann, so die SPD-Politikerin. „Darüber hinaus sollte die Regelung für Minderjährige regelmäßig auf den Prüfstand gestellt werden. Denn ebenso wie bei der Regelung für Langzeitarbeitslose lohnt sich der erneute Blick auf diese Regelung.“

Ferner könne der Mindestlohn seine schützende Wirkung nur entfalten, wenn er auch wirksam kontrolliert wird. „Wenn der Mindestlohn nicht gezahlt wird, sind wir dafür, dass die bewährte Regelung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes greift“, sagte Mast. „Damit können Arbeitgeber, die sich ordnungswidrig verhalten, mit Geldbußen und Sanktionen belegt werden. Somit stellen wir sicher, dass alle von der neuen Einkommensgerechtigkeit profitieren.“

 

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