Wir fordern, dass das Finanzministerium den Krankenversicherungsbeitrag für Hartz IV-EmpfängerInnen an den Mindestbeitrag der Krankenversicherungen anpasst.
 
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Wir fordern, dass das Finanzministerium den Krankenversicherungsbeitrag für Hartz IV-EmpfängerInnen an den Mindestbeitrag der Krankenversicherungen anpasst.
Die derzeit an die Krankenkassen überwiesene Pauschale für Hartz IV-EpfängerInnen ist nicht kostendeckend; dieser Umstand ist bekannt und muss dringendst geändert werden. Die Krankenkassen verweisen auf die mangelnde Finanzierung der Krankenversicherung für diese Versicherungsgruppe und die drohende Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge, der Erhebung/Erhöhung der Pauschale, die von den Versicherten zu tragen sind. Kosten, die die Allgemeinheit betreffen, dürfen nicht auf Kosten der Versicherten umgelegt werden.
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